Unsere Petition
GIB UNS DEINE STIMME
...damit wir gemeinsam etwas gegen den Rassenhass erreichen können.
Mit Deiner Unterschrift unterstützt Du unsere Petition gegen das Landeshundegesetz NRW in seiner aktuellen Fassung. Welche Änderungswünsche wir haben entnimmst Du bitte der Rubrik „Das LHundG NRW“. Wir versichern Dir, dass Deine Daten nur für den hier angegeben Zweck verwendet werden und wir diese nicht an Dritte weitergeben.
Bitte erzähl auch Deiner Familie und Freunden, wie wichtig es ist, sich gegen diese Ungerechtigkeiten zu wehren. Es gibt viele Wahrheiten, eine davon
hast Du heute erfahren. Das Problem ist die Bequemlichkeit der Masse, wir lassen uns von den Medien Dinge vorgaukeln, die schlichtweg falsch sind. Zuerst muss die Masse, also jeder einzelne von
uns, ehrliches Interesse und Neugierde auf die Wahrheit an den Tag legen.
Die notwendigen Daten findest Du in der Rubrik "Gib uns Deine Stimme". Dort steht auch eine Unterschriftenliste zum Download bereit, die Du an die angegebene Adresse schicken
kannst. Die Einsendefrist endet am 31. Mai 2010!
Wenn Du mehr über uns und unsere Hunde erfahren möchtest kannst Du uns
gerne auf www.sokas-and-friends.info besuchen!
"Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiss und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!" (Berthold Brecht)
Was abgeschafft werden soll:
Der „Wesenstest“
Das LHundG NRW sieht einen Wesenstest vor, um die vermutete oder erwiesene Gefährlichkeit eines Hundes zu widerlegen. Der Wesenstest ist aber nur eine Momentaufnahme und vollständig ungeeignet, über das Leben oder Nichtleben eines Hundes zu entscheiden. Das Wesen eines Hundes ist vollständig abhängig von seiner unmittelbaren Umgebung, seinen Erfahrungen mit der Umwelt, unzähligen durchlebten Situationen, insbesondere seiner Kontaktperson und seiner Konditionierung. Der Wesenstest sagt aus: was passiert, wenn was passiert, im Klartext: neugierige Hunde, die ängstlich sind vor der ungewohnten Situation. Es muss zu einem Ergebnis ohne relevante Aussage kommen.
Die Auflistung von Hunderassen
Jeder Mensch sollte sich den Hund aussuchen dürfen, der zu ihm passt: es gibt Menschen die favorisieren eher kleine, aufgeweckte Hunde (z.B. Yorkshire Terrier), andere lieben große und phlegmatische Hunde (z.B. Mastiff) und wieder andere schätzen den Dickkopf eines Bullterriers. „Hunde jeder Rasse und Mischung können durch menschliches Versagen gefährlich werden. Es sind, wie auch wissenschaftliche Untersuchungen belegen, individuelle Mensch-Hund-Beziehungen, die den letzteren zur Gefährdung seiner Umwelt werden lassen“. (Lockwood, 1995). Rassekataloge sind aus wissenschaftlichen und ethischen Gründen jedoch vollständig abzulehnen. Wenn man Rassekataloge damit rechtfertigt, dass Größe, Gewicht oder „Beisskraft“ entscheidend für die „Gefährlichkeit“ einer Rasse sind, dann fehlen viele Hunderassen. Der generelle Maulkorb- und Leinenzwang (ohne bestandenen Wesenstest), für bestimmte Rassen behindert die artgemäße Kommunikation von Hunden und stört bei der Ausbildung und Erziehung.
Die Anschaffung bestimmter Hunde
Das LHundG NRW untersagt die Zucht, die Kreuzung und den Handel mit bestimmten Hunden. Einen „SoKa“ bekommt man nur aus dem Tierheim oder von einem Tierschutzverein, wenn ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung des Hundes besteht. Ein besonderes privates Interesse, dass ebenfalls zur Haltung eines „SoKas“ berechtigen kann, liegt zum Beispiel vor, wenn man Besitzer eines zu bewachenden Grundstücks ist.
Die „Kampfhundesteuer“
Eine Hundesteuer von bis zu 1000,00 € jährlich müssen Besitzer bestimmter Hunderassen hinnehmen. Natürlich sollen wir auch Steuern bezahlen, aber bitte genau so viel wie alle anderen auch!
Die Überwachung
Die Überwachung durch die zuständigen Behörden in Form von Wohnungskontrollen, Überprüfungen bei Spaziergängen, Vorlage von Führungszeugnissen usw. sollten der Vergangenheit angehören. Es darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sein, dass Ämter die Daten von Hundebesitzern weiter reichen und/oder untereinander austauschen.
Die Enteignung bzw. Konfiszierung:
Die Unterbringung von Hunden in öffentlichen Einrichtungen bedeutet oft -> einfach wegschließen. Verhaltensauffälligkeiten von zwangsuntergebrachten Tieren können auf einen Verstoss gegen §2 TschG hinweisen. Auch bei einem auffällig gewordenen Hund, sollte ausreichend überprüft werden, ob dieser in seinem zu Hause mit höheren Sicherheitsstandards untergebracht werden kann.
Was hinzu kommen soll:
Heimtierzuchtgesetz
Hundeführerschein für alle Hundehalter
Professionelle Hilfe für Halter & Hund, sollte dieser auffällig geworden sein
Härtere Strafen bei Verstoss gegen das TschG und das „neue“ LHundG NRW
Ein Verbot gegen die falsche Berichterstattung in den
Medien
ViSdP Anna-Lena Gross